Eine Therapiepraxis in der Schweiz eröffnen: die konkreten Schritte
Sie haben die Ausbildung, die Motivation und vielleicht schon einen Raum im Blick. Jetzt gilt es, daraus eine Praxis zu machen, die läuft. Hier ist der Fahrplan, in der Reihenfolge, in der die Dinge wirklich passieren.
Vom Lymon-Team · 2. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit
1. Zuerst die Registrierung
Hier beginnt alles: Ohne Registrierung bei ASCA, EMR oder einem anerkannten Verband (APTN, NVS usw.) werden Ihre Patienten von ihrer Zusatzversicherung nicht vergütet, und ein grosser Teil Ihres Marktes fällt weg. Die Voraussetzungen betreffen Ihre schulmedizinische Ausbildung (Anatomie, Physiologie, Pathologie), Ihre Ausbildung in der praktizierten Methode und danach eine jährliche Weiterbildung. Wenn Sie noch in Ausbildung sind, informieren Sie sich früh: Ihre Schule weiss meist, welche Anerkennungen ihr Lehrgang ermöglicht.
2. ZSR-Nummer und GLN
Sobald Sie registriert sind, beantragen Sie Ihre ZSR-Nummer (Zahlstellenregister, geführt von der SASIS AG). Sie ist Ihre eindeutige Kennung gegenüber allen Schweizer Versicherern: Sie steht auf jeder Rechnung und erspart diesen, Ihre Qualifikationen einzeln zu prüfen. In der Praxis stellt Ihre Registrierungsstelle den Antrag bei der SASIS. Die GLN, die Kennung Ihrer Praxis, vervollständigt das Bild für die standardisierte Abrechnung.
3. Rechtlicher Rahmen und Versicherungen
- Berufsausübungsbewilligung: Je nach Kanton und Methode kann eine Bewilligung oder eine Meldung bei den kantonalen Gesundheitsbehörden verlangt werden. Erkundigen Sie sich beim Kantonsarzt oder beim Gesundheitsamt Ihres Kantons, die Regeln sind unterschiedlich.
- Status als Selbstständigerwerbende: Melden Sie Ihre Tätigkeit bei der AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons an, damit Sie als selbstständig anerkannt werden und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
- Berufshaftpflichtversicherung: unverzichtbar (und von den Registern oft verlangt). Sie deckt Schäden im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit.
- Datenschutz: Ab dem ersten Patientendossier gilt für Sie das neue Datenschutzgesetz (siehe unseren eigenen Artikel dazu).
4. Raum und Ausstattung
Eigene Praxis, Praxisgemeinschaft unter Therapeuten, tageweise Untermiete: Alle Varianten gibt es, und viele beginnen mit ein oder zwei Tagen pro Woche in einer geteilten Praxis, um die Fixkosten tief zu halten. Rechnen Sie neben der Miete mit dem Liegetisch oder der methodenspezifischen Ausstattung, Wäsche, Verbrauchsmaterial und einer kleinen Reserve für die ersten Monate, in denen sich die Agenda erst nach und nach füllt.
5. Verwaltungstools, ab dem ersten Tag
Der klassische Fehler: mit einem Heft, einer Tabelle und Word-Rechnungen starten und ein Jahr später alles mühsam umziehen. Ab dem ersten Patienten brauchen Sie eine Agenda, strukturierte Dossiers (Anamnese, Verlauf), Tarif-590-konforme Rechnungen und eine Buchhaltung für die Steuern. Eine Software für Schweizer Therapeuten vereint all das und erspart Ihnen die Phase « Schuhschachtel voller Belege ».
Der realistische Zeitplan
- 3 bis 6 Monate vorher: Registrierung abschliessen, ZSR-Nummer beantragen, Raum wählen.
- 1 bis 2 Monate vorher: Versicherungen, AHV-Anmeldung, Verwaltungstools, Buchungsseite, Verzeichnisse.
- Zum Start: erste Patienten, administrativer Normalbetrieb (laufende Rechnungsstellung, monatliche Buchhaltung).
Quellen
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