ASCA oder EMR: Welche Registrierung passt zu Ihnen als Therapeut in der Schweiz?

Es ist eine der ersten Fragen beim Start als Therapeut in der Schweiz: bei der ASCA registrieren, beim EMR oder bei beiden? Die Antwort hängt von Ihren Methoden, Ihren Patienten und den Versicherern ab, die Sie abdecken möchten.

Vom Lymon-Team · 2. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Warum eine Registrierung unverzichtbar ist

In der Schweiz gibt es für Therapeuten der Komplementärmedizin keine flächendeckende staatliche Zertifizierung. Die Zusatzversicherungen stützen sich deshalb auf private Register, um zu entscheiden, wen sie vergüten. Die beiden Referenzen am Markt sind die Stiftung ASCA und das EMR (Erfahrungsmedizinisches Register). Ohne eine dieser Registrierungen (oder die eines anerkannten Verbands) werden Ihre Patienten in der Regel nicht vergütet, egal wie gut Ihre Rechnungen sind.

Die ASCA in Kürze

Die Stiftung ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin) vergibt ihre Anerkennungen seit über dreissig Jahren, auf Basis von Ausbildungsanforderungen für mehr als 150 Methoden.

  • Grundausbildung in Schulmedizin: ein erster Zyklus in Anatomie, Physiologie und Pathologie von 150 Stunden, je nach Methode ergänzt durch einen vertieften Pathologie-Zyklus von 300 Stunden.
  • Eine anerkannte Ausbildung in der praktizierten Methode (der « zweite Zyklus »).
  • Eine obligatorische Weiterbildung von mindestens 16 Stunden pro Jahr bei einer anerkannten Schule.

Das EMR in Kürze

Das EMR wird seit 1999 von der Eskamed AG in Basel geführt. Sein Qualitätslabel umfasst rund 200 Methoden und Qualifikationen. Das EMR prüft Ausbildung, Praxiserfahrung und Leumund des Therapeuten und verlangt dann jedes Jahr eine Erneuerung: Der Therapeut bestätigt, dass er den Standard weiterhin erfüllt und seine Weiterbildungsstunden absolviert hat.

Zahlreiche Schweizer Versicherer nutzen das EMR-Label als Entscheidungsgrundlage für die Vergütung erfahrungsmedizinischer Leistungen im Rahmen der Zusatzversicherungen.

Welche Registrierung also?

  • Prüfen Sie zuerst Ihre Methoden: Jedes Register veröffentlicht seine eigene Liste anerkannter Methoden. Ihre Praxis muss darauf stehen.
  • Schauen Sie auf die Versicherer Ihrer Patienten: Die meisten anerkennen beide Labels, aber jeder Versicherer führt seine eigene Liste. Manche Therapeuten registrieren sich bei beiden, um möglichst viele Verträge abzudecken.
  • Rechnen Sie mit den Gesamtkosten: Jahresbeitrag, verlangte Weiterbildung, allenfalls eine Berufshaftpflichtversicherung, die dem Dossier beizulegen ist.
  • Denken Sie an die ZSR-Nummer: Unabhängig vom gewählten Register ist es in der Regel dieses, das Ihre ZSR-Nummer bei der SASIS beantragt, die unverzichtbare Kennung für die Abrechnung.

Quellen

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