Kurzfristig abgesagte Sitzung: Dürfen Sie sie verrechnen?
Es ist 9 Uhr, Ihr Patient von 9 Uhr kommt nicht, angekündigt per SMS um 8.47 Uhr. Diese Stunde war reserviert, vorbereitet, anderen abgesagt. Dürfen Sie sie verrechnen? Ja, unter bestimmten Bedingungen. Hier sind sie, und so gehen Sie vor, ohne die Beziehung zu belasten.
Vom Lymon-Team · 2. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit
Das Prinzip: eine Frage des Vertrags
Wenn ein Patient eine Sitzung bucht, entsteht zwischen Ihnen ein Vertrag: Sie reservieren Ihre Zeit, er verpflichtet sich zu kommen. Eine Entschädigung bei kurzfristiger Absage ist deshalb möglich, aber unter einer wesentlichen Bedingung: Ihre Absageregeln müssen VOR der Buchung klar kommuniziert worden sein. Eine Frist (24 oder 48 Stunden) und eine Folge (Sitzung ganz oder teilweise geschuldet), die der Patient erst beim Bezahlen entdeckt, haben kaum Gewicht, weder rechtlich noch für die Beziehung.
- Kommunizieren Sie die Regel überall, wo gebucht wird: Online-Buchungsseite, Terminbestätigung, erste Sitzung.
- Bleiben Sie verhältnismässig: Bei einer Absage drei Tage vorher die volle Sitzung zu verlangen, wäre übertrieben; 24 Stunden sind die verbreitetste Praxis.
- Halten Sie es schriftlich fest: Eine Regel in der Bestätigung an den Patienten ist mehr wert als ein mündlicher Hinweis.
Was viele nicht wissen: Die Versicherung zahlt nicht
Eine nicht erbrachte Sitzung ist keine Heilbehandlung: Sie darf nicht auf einer Tarif-590-Rechnung zur Rückerstattung stehen. Wer eine Absageentschädigung wie eine gewöhnliche Sitzung verrechnet, riskiert eine Ablehnung durch die Zusatzversicherung des Patienten und für sich selbst ein Problem mit der Korrektheit der Abrechnung. Die Entschädigung wird separat verrechnet, als das, was sie ist: eine Entschädigung zulasten des Patienten.
Mit Augenmass anwenden
- Das erste Mal, in gutem Glauben: Viele Therapeuten gewähren einen Joker. Die Regel existiert, Sie entscheiden sich für Kulanz, und der Patient wird sich daran erinnern.
- Echte Notfälle: Krankheit, Unfall, ein schwerwiegendes familiäres Ereignis. Die Regel buchstabengetreu anzuwenden, würde die Beziehung kosten. Die Regel ist für Wiederholungsfälle da, nicht für die Unwägbarkeiten des Lebens.
- Wiederholung: Dann ist die Entschädigungsrechnung berechtigt und wird, ruhig formuliert (« wie bei der Buchung vereinbart »), meist gut akzeptiert.
Und denken Sie daran: Die beste Behandlung verpasster Termine bleibt die Vorbeugung. Automatische Erinnerungen am Vortag und klare Regeln lassen den Grossteil des Problems verschwinden, bevor es entsteht.