Die Berufshaftpflichtversicherung für Therapeuten: was Sie wirklich wissen müssen

Es ist nicht der erfreulichste Teil der Praxisgründung, aber einer der wichtigsten: An dem Tag, an dem in der Praxis etwas schiefgeht, steht die Berufshaftpflichtversicherung zwischen Ihnen und ernsthaften finanziellen Folgen.

Vom Lymon-Team · 18. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Was ist die Berufshaftpflicht?

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie Dritten bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit zufügen könnten: ein Patient, der von der Massageliege stürzt, eine Reaktion auf ein ätherisches Öl, ein Rat, der eine Situation verschlimmert, oder einfach ein Sachschaden bei einem Patienten, den Sie zu Hause behandeln. Sie übernimmt die Entschädigung, wenn Sie haftbar sind, und, ebenso wertvoll, die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.

Ihre private Haftpflicht genügt nicht: Sie schliesst Schäden im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit in der Regel aus. Beide ergänzen sich, sie ersetzen sich nicht.

Ist sie obligatorisch?

Kein Bundesgesetz schreibt allen Therapeuten eine Berufshaftpflicht vor, doch in der Praxis stellt sich die Frage nicht: Registrierungsstellen wie ASCA oder EMR verlangen eine Berufshaftpflichtdeckung für die Registrierung, und manche Kantone verlangen sie für die Berufsausübungsbewilligung. Ohne Registrierung keine Rückerstattung für Ihre Patienten; ohne Haftpflicht keine Registrierung. Sie gehört also zum Eintrittsticket in den Beruf, genau wie die Ausbildung.

Was sie nicht deckt

  • Handlungen ausserhalb Ihres Ausbildungsbereichs: Wer eine nicht erlernte Methode anwendet, haftet persönlich.
  • Heilversprechen: Ein garantiertes Ergebnis ist nie gedeckt und setzt Sie über die Versicherung hinaus Risiken aus.
  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, je nach Vertragsbedingungen.
  • Ihre eigenen Schäden: Die Haftpflicht deckt Dritte. Für Sie selbst greifen Krankentaggeld- und Unfallversicherung.

Die praktische Folge: Melden Sie dem Versicherer Ihre Methoden genau, und teilen Sie ihm jede neue Ausbildung mit, die Ihre Praxis erweitert. Eine nicht gemeldete Methode ist eine möglicherweise nicht gedeckte Methode.

Nützliche Begleiter der Haftpflicht

  • Die Krankentaggeldversicherung: Ohne sie ist ein Monat im Bett ein Monat ohne Einkommen. Die zweite lebenswichtige Versicherung für Selbstständige.
  • Die Unfallversicherung (für Selbstständige nicht automatisch über das UVG gedeckt, je nach Situation zu prüfen).
  • Die Berufsrechtsschutzversicherung: für Streitigkeiten, die nicht unter die Haftpflicht fallen (Mietvertrag der Praxis, Streit mit einem Lieferanten, Patient, der nicht bezahlt).
  • Die Inventarversicherung der Praxis: Liege, Material, Produktlager, gegen Diebstahl, Wasser und Feuer.

Den richtigen Vertrag wählen

  • Nutzen Sie die ausgehandelten Angebote der Berufsverbände und Registrierungsstellen: Sie sind oft besser angepasst und günstiger als Einzelverträge.
  • Prüfen Sie, dass ALLE Ihre Methoden im Vertrag stehen, auch Online-Konsultationen, falls Sie solche anbieten.
  • Schauen Sie vor dem Preis auf Selbstbehalt und Ausschlüsse: Eine tiefe Prämie mit hohem Selbstbehalt kann im Ernstfall teuer werden.
  • Wenn Sie Personal beschäftigen oder untervermieten, sagen Sie es: Die Konfiguration der Praxis verändert die nötige Deckung.

Quellen

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