Rückerstattung einer komplementärmedizinischen Sitzung in der Schweiz
« Bekomme ich das zurückerstattet? » Diese Frage hört jeder Therapeut, und jeder Patient stellt sie sich. Hier ist die vollständige Antwort, die Sie gerne mit Ihren Patienten teilen können.
Vom Lymon-Team · 2. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit
Grundversicherung oder Zusatzversicherung: zwei verschiedene Welten
Die Grundversicherung (KVG) vergütet Komplementärmedizin nur in einem genau definierten Fall: fünf Disziplinen (Akupunktur, Traditionelle Chinesische Medizin, klassische Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin), und nur wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt mit anerkannter Weiterbildung in der Disziplin ausgeübt werden.
Sitzungen bei nichtärztlichen Therapeuten, also die grosse Mehrheit der Konsultationen in Naturheilkunde, therapeutischer Massage, Reflexzonentherapie oder Sophrologie, fallen ausschliesslich unter die Zusatzversicherung (VVG). Keine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin, keine Rückerstattung: Der Patient bezahlt alles selbst.
Die drei Bedingungen für eine Vergütung durch die Zusatzversicherung
- Der Patient hat eine Zusatzversicherung, die Komplementärmedizin abdeckt und zum Zeitpunkt der Sitzung aktiv ist.
- Die praktizierte Methode steht auf der Liste der Methoden, die sein Versicherer vergütet (jeder Versicherer führt seine eigene).
- Der Therapeut ist beim Versicherer anerkannt, in der Regel über seine ASCA- oder EMR-Registrierung und seine ZSR-Nummer.
Sind diese drei Bedingungen erfüllt, übernimmt der Versicherer einen Teil der Kosten, meist zwischen 50 und 90 % der Sitzung, mit einer jährlichen Obergrenze je nach Vertrag. Die genauen Beträge unterscheiden sich von Produkt zu Produkt: Der Patient findet sie in seinen Bedingungen oder erfährt sie bei seinem Versicherer.
Was der Patient konkret tun muss
- Vor der ersten Sitzung: bei seinem Versicherer prüfen, ob die Methode UND der Therapeut (über seine ZSR-Nummer) von seinem Vertrag anerkannt sind. Ein Anruf von zwei Minuten erspart böse Überraschungen.
- Nach der Sitzung: die Rechnung beim Therapeuten bezahlen (das Prinzip Tiers Garant) und den Rückforderungsbeleg per Post oder über die App des Versicherers einreichen.
- Die Leistungsübersicht für die eigenen Unterlagen aufbewahren.
Warum manche Rechnungen abgelehnt werden
- Die Methode steht nicht auf der Liste des Versicherers (auch wenn der Therapeut für andere Methoden registriert ist).
- Die jährliche Obergrenze im Vertrag des Patienten ist bereits erreicht.
- Die Rechnung ist unvollständig: ZSR fehlt, Positionen nicht konform, Patientenangaben fehlen.
- Die Sitzung liegt zu lange zurück: Die meisten Verträge setzen eine Frist für das Einreichen der Rechnungen.
Quellen
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