Die MWST für Therapeuten in der Schweiz: Umsatzgrenze, Heilbehandlungen und Produktverkauf

Die MWST gehört zu den Themen, die man « auf später » verschiebt, bis der Umsatz steigt oder ein Treuhänder die Frage stellt. Hier sind die Grundsätze, erklärt für eine Therapiepraxis, und die Punkte, die Sie mit einer Fachperson klären sollten.

Vom Lymon-Team · 2. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Die Grundregel: die Umsatzgrenze von 100'000 Franken

In der Schweiz wird ein Unternehmen (auch eine selbstständig erwerbende Person) obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig, wenn sein jährlicher Umsatz aus steuerbaren Leistungen 100'000 Franken erreicht. Darunter besteht keine Steuerpflicht; darüber müssen Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden.

Die Besonderheit der Heilbehandlungen: von der Steuer ausgenommen

Das Mehrwertsteuergesetz (Art. 21 MWSTG) nimmt eine Reihe von Leistungen von der Steuer aus, darunter Heilbehandlungen und Pflegeleistungen. Wichtig: Diese ausgenommenen Leistungen zählen nicht zur Umsatzgrenze von 100'000 Franken.

Ob diese Ausnahme für Komplementärmedizin gilt, hängt von genauen Bedingungen ab, insbesondere von der Art der Leistung und von der Anerkennung des Berufs nach den geltenden Regeln. Das ist der heikelste Punkt des Themas: Zwei scheinbar ähnliche Praxen können unterschiedlich behandelt werden. Raten Sie nicht: Lassen Sie Ihren Fall von Ihrem Treuhänder oder direkt von der ESTV beurteilen.

Die klassische Falle: der Produktverkauf

Tees, Öle, Nahrungsergänzungen und andere Produkte, die Sie in der Praxis verkaufen, sind keine Heilbehandlungen: Diese Verkäufe unterliegen dem normalen MWST-Bereich. Wächst Ihr Verkauf, kann er Sie der Umsatzgrenze näherbringen, unabhängig von Ihren Sitzungen.

  • Führen Sie den Umsatz « Sitzungen » und den Umsatz « Produkte » getrennt: Eine Buchhaltung mit getrennten Konten macht das automatisch.
  • Planen Sie voraus: Wenn der Produktverkauf anzieht, sprechen Sie mit Ihrem Treuhänder, bevor Sie die Grenze erreichen, nicht danach.

Die freiwillige Steuerpflicht, eine Option, die man kennen sollte

Ein Unternehmen unter der Umsatzgrenze kann auf die Befreiung von der Steuerpflicht verzichten und sich freiwillig unterstellen. Der Vorteil: die auf Einkäufen und Investitionen bezahlte Vorsteuer zurückfordern. Für eine klassische Therapiepraxis mit privater Kundschaft, die die MWST nicht zurückfordern kann, lohnt sich das selten, aber in manchen Situationen (grosse Anfangsinvestitionen, starker Produktverkauf) sollte man es durchrechnen.

Quellen

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